Leistungsangebot

LG Z 01Trägerberatung und Trägervertetung

Beratung durch Katharina Schweiger (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

LG Z 02 Gründungsberatung 

  • tel. Beratung, Einzelgespräche nach Vereinbarung
  • Beratung bei der Gründung bzw. Erweiterung von Betreuungseinrichtungen
  • Beratung beim Ausbau bzw. bei konzeptioneller Neuorientierung bestehender
    Betreuungseinrichtungen

Beratung durch Katharina Schweiger (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

LG Z 03  Pädagogische Fachberatung 

Der DEB übernimmt für seine Mitglieder die im nds. Kindertagesstättengesetz (NKiTaG) festgelegte fachliche Beratung der MitarbeiterInnen in Kindertagesstätten:

§ 13:  "Die Träger von Kindertagesstätten sorgen für eine fachliche Beratung der Leitung sowie aller Kräfte ihrer Kindertagesstätten, die die Kinder fördern. ² Soweit dies weder durch den Träger noch durch den Verband, dem der Träger angehört, gewährleistet ist, obliegt die Aufgabe den Jugendämtern."

Pädagogische Fachberatung dient der Qualitätssicherung in unseren Elterninitiativen und selbstverwalteten Kindertagesstätten. Sie richtet sich an alle pädagogischen und sozialpädagogischen Beschäftigten in unseren Tageseinrichtungen für Kinder.

Der DEB gewährleistet Fachberatung durch

  • Fachliche Begleitung und Beratung in pädagogischen Fragestellungen
  • Fachaustausch und Auseinandersetzung mit neuen pädagogischen Ansätzen
  • Unterstützung bei der Konzeptions(weiter)entwicklung
  • Unterstützung bei der Teamentwicklung
  • Beratung bei Problemstellungen im Team
  • Informationstransfer über neue gesetzliche Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien

Fachberatung findet statt

  • in telefonischen und persönlichen Beratungsgesprächen
  • in Fachtreffen und Arbeitskreisen
  • auf Tagungen der Kita-Leitungen
  • durch Hospitationen und Reflexionsgespräche der Fachberatung in den Einrichtungen
  • in Fortbildungen und Studientagen

Beratung durch Barbara Heß (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

LG Z 04  Freiwilligendienste

Schulabschluss - Und jetzt? - Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und/oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) zwischen Schule und Ausbildung

 

Der Freiwilligendienst (FSJ und BFD) bietet Dir im Anschluss an die Schule die Möglichkeit einer ersten Orientierung für Deine berufliche Laufbahn. In unterschiedlichen Arbeitsfeldern kannst Du Deine Fähigkeiten und Deine Eignung überprüfen. Hier erhältst Du einen Einblick in die Arbeitswelt, machst neue soziale Erfahrungen und übernimmst Verantwortung. Weiterhin lernst Du Dein Durchhaltevermögen einzuschätzen und kannst vorhandene Kompetenzen aus Deinem bisherigen Leben einbringen. Der Freiwilligendienst ist ein anerkanntes jugendpolitisches Bildungsangebot, dass auch auf Wartezeiten für ein Studium angerechnet wird. Dein Freiwilligendienst kann sowohl 6, 12 als auch 18 Monate dauern.
MEHR INFORMATIONEN!
 

 

 

  WF 03